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Fallbeispiel Personaldienstleister


Unternehmen

Unternehmen für zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung; GmbH; Umsatz ca. Mio€ 3,5;

Situation

Das Unternehmen ist am Markt etabliert und zählt sowohl große überregionale als auch kleine lokale Unternehmen zu seinen Kunden. Obwohl die Kunden "handverlesen" sind, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Forderungsausfällen.

Dem Personaldienstleister gefiel Factoring mit seinen Vorteilen wie sofortiger Liquidität, Ausfallschutz und administrativer Entlastung sofort sehr gut. Jedoch bestanden Befürchtungen, dass gerade die großen Kunden Vorbehalte hätten.

Um alle Verpflichtungen (Steuern, Sozialabgaben, Löhne und Gehälter) pünktlich erfüllen zu können, mussten die Kunden teilweise telefonisch um zügige Begleichung der Rechnung gebeten werden.

Lösung

Nach Abschluss eines Factoring-Vertrages (offenes Full-Service-Factoring) ist stets ausreichend Liquidität vorhanden, um Löhne und Gehälter, Steuern und Sozialabgaben fristgerecht bezahlen zu können.

Aktuell wird bereits vor Neukundengesprächen die Bonität durch den Factoring-Dienstleister geprüft. Schwache Bonitäten werden nicht aktiv akquiriert. Somit wird viel Zeit gespart.

Vor einigen Wochen erhielt der Personaldienstleister in einer größeren Ausschreibung den Zuschlag, gerade weil er Factoring einsetzt. Grund hierfür war das Thema "Subsidiaritätshaftung". Subsidiaritätshaftung bedeutet, dass der Auftraggeber haftet, wenn der Personaldienstleister Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht abführt. Wenn ein Factoring-Dienstleister eingebunden wird, ist dieses Risiko für den Auftraggeber wesentlich reduziert.